Marktaufsicht für KI-Systeme nach EU AI Act

Der EU AI Act sieht ein umfassendes Marktaufsichtssystem vor. Jeder EU-Mitgliedstaat muss nationale Marktaufsichtsbehörden benennen, die die Einhaltung überwachen und durchsetzen.

Das Marktaufsichtssystem

Die Marktaufsicht erfolgt auf zwei Ebenen:

  • National: Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere Marktaufsichtsbehörden
  • Europäisch: Das AI Office koordiniert und ist für GPAI-Modelle zuständig

Befugnisse der Behörden

Nationale Marktaufsichtsbehörden können:

  • Informationen und Dokumentation anfordern
  • Inspektionen durchführen
  • Risikobewertungen von KI-Systemen anordnen
  • Korrekturmaßnahmen anordnen
  • KI-Systeme vom Markt nehmen oder einschränken

Meldepflichten für Betreiber

Betreiber von Hochrisiko-KI müssen schwerwiegende Vorfälle und Fehlfunktionen innerhalb von 15 Tagen melden. Bei unmittelbarer Gefahr für Leben: sofortige Meldepflicht.

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