Hochrisiko

Biometrische Kategorisierung: Hochrisiko-KI nach EU AI Act

Die Kategorisierung von Personen nach sensiblen Merkmalen ist hochsensibel und teils Hochrisiko, teils verboten. Hier erfahren Sie, welche Pflichten gelten und wie Sie sich vorbereiten.

Biometrische Kategorisierung: Einordnung

Die Kategorisierung von Personen nach sensiblen Merkmalen ist hochsensibel und teils Hochrisiko, teils verboten.

Die Hochrisiko-Einstufung bedeutet: Es gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act. Die zentrale Frist ist der 2. August 2026.

Welche Pflichten gelten?

Für Hochrisiko-KI im Bereich „Biometrische Kategorisierung“ sind u.a. erforderlich:

  • Risikomanagementsystem (Art. 9)
  • Daten-Governance (Art. 10)
  • Technische Dokumentation (Art. 11, Anhang IV)
  • Protokollierung (Art. 12)
  • Transparenz und Gebrauchsanweisung (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15)

Sind Sie betroffen?

Ob Ihr konkretes System unter „Biometrische Kategorisierung“ fällt, hängt vom Verwendungszweck ab. Prüfen Sie es mit dem kostenlosen AI Risk Check – er liefert eine nachvollziehbare Einstufung samt Pflichtenübersicht.

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Verstöße können bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Bis August 2026 bleibt wenig Zeit – die Vorbereitung einer Konformitätsbewertung dauert Monate.

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