Hochrisiko

Predictive Policing: Hochrisiko-KI nach EU AI Act

Vorhersagende Polizeiarbeit auf Basis von Profiling ist stark eingeschränkt bis verboten und sonst Hochrisiko. Hier erfahren Sie, welche Pflichten gelten und wie Sie sich vorbereiten.

Predictive Policing: Einordnung

Vorhersagende Polizeiarbeit auf Basis von Profiling ist stark eingeschränkt bis verboten und sonst Hochrisiko.

Die Hochrisiko-Einstufung bedeutet: Es gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act. Die zentrale Frist ist der 2. August 2026.

Welche Pflichten gelten?

Für Hochrisiko-KI im Bereich „Predictive Policing“ sind u.a. erforderlich:

  • Risikomanagementsystem (Art. 9)
  • Daten-Governance (Art. 10)
  • Technische Dokumentation (Art. 11, Anhang IV)
  • Protokollierung (Art. 12)
  • Transparenz und Gebrauchsanweisung (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15)

Sind Sie betroffen?

Ob Ihr konkretes System unter „Predictive Policing“ fällt, hängt vom Verwendungszweck ab. Prüfen Sie es mit dem kostenlosen AI Risk Check – er liefert eine nachvollziehbare Einstufung samt Pflichtenübersicht.

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Verstöße können bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Bis August 2026 bleibt wenig Zeit – die Vorbereitung einer Konformitätsbewertung dauert Monate.

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