Beeinflussung von Wahlen: Hochrisiko-KI nach EU AI Act
KI, die das Verhalten von Wählern beeinflussen kann, ist Hochrisiko (außer rein organisatorische Tools). Hier erfahren Sie, welche Pflichten gelten und wie Sie sich vorbereiten.
Beeinflussung von Wahlen: Einordnung
KI, die das Verhalten von Wählern beeinflussen kann, ist Hochrisiko (außer rein organisatorische Tools).
Die Hochrisiko-Einstufung bedeutet: Es gelten die umfangreichsten Pflichten des EU AI Act. Die zentrale Frist ist der 2. August 2026.
Welche Pflichten gelten?
Für Hochrisiko-KI im Bereich „Beeinflussung von Wahlen“ sind u.a. erforderlich:
- Risikomanagementsystem (Art. 9)
- Daten-Governance (Art. 10)
- Technische Dokumentation (Art. 11, Anhang IV)
- Protokollierung (Art. 12)
- Transparenz und Gebrauchsanweisung (Art. 13)
- Menschliche Aufsicht (Art. 14)
- Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15)
Sind Sie betroffen?
Ob Ihr konkretes System unter „Beeinflussung von Wahlen“ fällt, hängt vom Verwendungszweck ab. Prüfen Sie es mit dem kostenlosen AI Risk Check – er liefert eine nachvollziehbare Einstufung samt Pflichtenübersicht.
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Verstöße können bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes kosten. Bis August 2026 bleibt wenig Zeit – die Vorbereitung einer Konformitätsbewertung dauert Monate.
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