Emotionserkennung – was ist erlaubt?
Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildung ist weitgehend verboten – andere Einsätze sind eingeschränkt. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen.
Worum geht es bei Emotionserkennung?
Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildung ist weitgehend verboten – andere Einsätze sind eingeschränkt. Dieser Ratgeber erklärt praxisnah, was die Regeln für Emotionserkennungssysteme im Rahmen des EU AI Act bedeutet und wie Unternehmen vorgehen.
Maßgeblich ist immer die Risikoklasse des konkreten KI-Systems. Die zentrale Frist für Hochrisiko-KI ist der 2. August 2026.
In der Praxis umsetzen
Die Umsetzung gelingt am besten strukturiert:
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind betroffen?
- Klassifizierung: Risikoklasse je System bestimmen.
- Pflichten ableiten: Was gilt konkret – als Anbieter oder Betreiber?
- Umsetzen und dokumentieren: Maßnahmen ergreifen und prüfsicher festhalten.
Der erste und wichtigste Schritt bleibt die Klassifizierung. Ohne sie lässt sich der Aufwand für Emotionserkennung nicht seriös bestimmen.
Häufige Fehler vermeiden
Typische Fehler rund um Emotionserkennung: das Thema zu spät angehen, die eigene Rolle (Anbieter/Betreiber) falsch einschätzen, Schatten-KI übersehen und die Dokumentation vernachlässigen. Jeder dieser Fehler kann im Audit teuer werden – bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.
Ihr nächster Schritt
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Wie hoch ist das KI-Risiko Ihres Unternehmens?
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