EU AI Act im Bildungsbereich: Schulen, Universitäten und EdTech
Bildungseinrichtungen setzen zunehmend KI ein – von adaptivem Lernen bis zu Prüfungsaufsicht. Der EU AI Act stellt klare Anforderungen.
Verboten in Bildungseinrichtungen
Emotionserkennung durch KI in Bildungseinrichtungen ist verboten (Art. 5). Das betrifft auch Proctoring-Software mit Stimmungsanalyse. KI-basierte Verhaltensüberwachung zur Beurteilung von Schülerinnen ist ebenfalls verboten.
Hochrisiko in der Bildung
Hochrisiko-KI (Anhang III Nr. 3): Systeme zur Bestimmung des Zugangs zu Bildungseinrichtungen, zur Beurteilung von Lernenden, zur Steuerung des Lernprozesses. Beispiele: KI für Zulassungsentscheidungen, automatisierte Beurteilungssysteme.
Erlaubt und empfohlen
Erlaubt ohne Hochrisiko-Anforderungen: KI für administrative Aufgaben, personalisierte Lernempfehlungen (ohne verbindliche Auswirkungen), KI-Tutoren (mit Transparenzpflicht).
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