EU AI Act im Bildungsbereich: Schulen, Universitäten und EdTech

Bildungseinrichtungen setzen zunehmend KI ein – von adaptivem Lernen bis zu Prüfungsaufsicht. Der EU AI Act stellt klare Anforderungen.

Verboten in Bildungseinrichtungen

Emotionserkennung durch KI in Bildungseinrichtungen ist verboten (Art. 5). Das betrifft auch Proctoring-Software mit Stimmungsanalyse. KI-basierte Verhaltensüberwachung zur Beurteilung von Schülerinnen ist ebenfalls verboten.

Hochrisiko in der Bildung

Hochrisiko-KI (Anhang III Nr. 3): Systeme zur Bestimmung des Zugangs zu Bildungseinrichtungen, zur Beurteilung von Lernenden, zur Steuerung des Lernprozesses. Beispiele: KI für Zulassungsentscheidungen, automatisierte Beurteilungssysteme.

Erlaubt und empfohlen

Erlaubt ohne Hochrisiko-Anforderungen: KI für administrative Aufgaben, personalisierte Lernempfehlungen (ohne verbindliche Auswirkungen), KI-Tutoren (mit Transparenzpflicht).

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