Post-Market-Monitoring einrichten

Anbieter müssen ihre Systeme auch nach der Markteinführung systematisch beobachten und Vorfälle melden. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen.

Worum geht es bei Post-Market-Monitoring?

Anbieter müssen ihre Systeme auch nach der Markteinführung systematisch beobachten und Vorfälle melden. Dieser Ratgeber erklärt praxisnah, was die Überwachung von Hochrisiko-KI nach Markteinführung im Rahmen des EU AI Act bedeutet und wie Unternehmen vorgehen.

Maßgeblich ist immer die Risikoklasse des konkreten KI-Systems. Die zentrale Frist für Hochrisiko-KI ist der 2. August 2026.

In der Praxis umsetzen

Die Umsetzung gelingt am besten strukturiert:

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind betroffen?
  2. Klassifizierung: Risikoklasse je System bestimmen.
  3. Pflichten ableiten: Was gilt konkret – als Anbieter oder Betreiber?
  4. Umsetzen und dokumentieren: Maßnahmen ergreifen und prüfsicher festhalten.

Der erste und wichtigste Schritt bleibt die Klassifizierung. Ohne sie lässt sich der Aufwand für Post-Market-Monitoring nicht seriös bestimmen.

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Häufige Fehler vermeiden

Typische Fehler rund um Post-Market-Monitoring: das Thema zu spät angehen, die eigene Rolle (Anbieter/Betreiber) falsch einschätzen, Schatten-KI übersehen und die Dokumentation vernachlässigen. Jeder dieser Fehler kann im Audit teuer werden – bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.

Ihr nächster Schritt

Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre KI-Systeme. Der kostenlose AI Risk Check liefert pro System eine fundierte Risikoeinschätzung und zeigt die relevanten Pflichten – die ideale Grundlage für Post-Market-Monitoring.

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