Whistleblowing und KI: Schutz und Meldewege nach EU AI Act
Der EU AI Act schafft einen Rahmen zum Schutz von Hinweisgebenden, die Verstöße gegen das Gesetz melden. Zusammen mit der EU-Whistleblowing-Richtlinie entsteht ein wichtiges Kontroll-Ecosystem.
Wer ist geschützt?
Personen, die Verstöße gegen den EU AI Act in gutem Glauben melden, sind vor Repressalien geschützt. Das umfasst Mitarbeitende, aber auch externe Betroffene wie Nutzer oder Kunden.
Wie kann man melden?
Meldungen können an: nationale Marktaufsichtsbehörden, das EU AI Office (für GPAI-Modelle), oder interne Meldestellen (sofern vorhanden) gerichtet werden.
Meldepflicht für Unternehmen
Anbieter von Hochrisiko-KI müssen schwerwiegende Vorfälle und Fehlfunktionen an die Marktaufsichtsbehörde melden. Die Frist beträgt typischerweise 15 Tage nach Kenntnisnahme.
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