Unakzeptables Risiko: Verbotene KI-Systeme nach EU AI Act
Die Risikoklasse "unakzeptables Risiko" umfasst KI-Systeme, die so gefährlich für Grundrechte und Sicherheit sind, dass sie vollständig verboten wurden. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.
Übersicht verbotener Systeme
Seit dem 2. Februar 2025 sind folgende KI-Systeme verboten:
- Social Scoring durch staatliche Stellen
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
- Biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen
- Manipulative KI-Techniken mit erheblichem Schadenpotenzial
- KI zur Ausnutzung von Schwächen verletzlicher Gruppen
- Biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen)
- KI zur Vorhersage von Straftaten auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen
- KI zur Erweiterung von Gesichtsdatenbanken durch ungezieltes Scraping
Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die Verbote sind mit den höchsten Bußgeldern im EU AI Act belegt:
- Bis zu 35 Millionen Euro oder
- 7% des weltweiten Jahresumsatzes
Es gilt der jeweils höhere Betrag.
Abgrenzung zu anderen Risikoklassen
Unakzeptables Risiko bedeutet vollständiges Verbot – im Gegensatz zu Hochrisiko-KI, die unter strengen Auflagen erlaubt ist. Die Einstufung als unakzeptables Risiko ist abschliessend und lässt keine Ausnahmen (außer den explizit im Gesetz genannten) zu.
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