Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit: Verbotene KI-Praktik nach Artikel 5
KI, die Alter, Behinderung oder soziale Lage ausnutzt, um Verhalten schädlich zu beeinflussen, ist verboten. Hier erfahren Sie, was konkret verboten ist und wie Sie sich absichern.
Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit: Was ist verboten?
KI, die Alter, Behinderung oder soziale Lage ausnutzt, um Verhalten schädlich zu beeinflussen, ist verboten.
Verbotene Praktiken nach Artikel 5 sind seit dem 2. Februar 2025 vollständig untersagt und werden mit den höchsten Bußgeldern geahndet.
Praxisbeispiele
Typische Konstellationen im Bereich „Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit“ reichen von offensichtlichen bis zu subtilen Fällen. Entscheidend ist die schädliche oder benachteiligende Wirkung auf betroffene Personen.
Setzen Sie betroffene KI ein?
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Sanktionen
Verbotene Praktiken sind die schärfste Kategorie: Bußgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Hier gibt es keine Übergangsfrist – das Verbot gilt bereits.
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